Der Tod eines geliebten Menschen ist ein einschneidendes Erlebnis.

Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite

Wir sind für Sie 24 Stunden täglich – Tag und Nacht - auch an Sonn- und Feiertagen jederzeit persönlich unter 06132 23234 erreichbar und für Sie da.

Wir leiten für Sie alle weiteren Schritte für eine würdevolle Abschiednahme ein.

  • Todesfall zu Hause

    Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, rufen Sie bei uns in der Bestattung an. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Wir verständigen für Sie die diensthabende Totenbeschauärztin/den diensthabenden Totenbeschauarzt. Anschließend rufen wir Sie zurück, wann die Ärztin/der Arzt für die Totenbeschau zu Ihnen nach Hause kommen wird.

    Sobald der Tod von der Ärztin/dem Arzt festgestellt wurde, vereinbaren wir einen Termin, wann die Abholung stattfinden soll. Dies kann umgehend oder zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie noch in Ruhe und vertrauter Umgebung Abschied nehmen möchten, sein.

    Nehmen Sie sich für den Abschied ausreichend Zeit. Dies kann ein erster, wichtiger Schritt für die Trauerarbeit sein. Im Bedarfsfall verständigen Sie auch weitere Angehörige, welche sich von der/dem Verstorbenen verabschieden möchten.

  • Todesfall an einem öffentlichen Ort

    Tritt der Tod an einem öffentlichen Ort ein, werden die Angehörigen in der Regel von der zuständigen Sicherheitsdienststelle verständigt. Dabei wird Ihnen auch mitgeteilt, wohin die/der Verstorbene gebracht wurde.

  • Todesfall in einer öffentlichen Institution (Krankenhaus/Seniorenheim/Hospiz)

    Ist der Todesfall in einer öffentlichen Einrichtung eingetreten, wird die Totenbeschau vor Ort veranlasst.

    Die Angehörigen werden in der Regel umgehend nach dem Ableben verständigt und haben Gelegenheit sich in Ruhe von der/dem Verstorbenen zu verabschieden.

  • Todesfall im Ausland

    Beim Ableben einer österreichischen Staatsbürgerin/eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung der Angehörigen prinzipiell durch die dort ansässige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft bzw. Konsulat).

    Nach Erhalt der Todesnachricht muss über das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die Versargung und die Überführung der/des Verstorbenen nach Österreich in Auftrag gegeben werden.

    Wir erledigen für Sie sämtliche Formalitäten und Behördenwege.

Benötigte Dokumente:

Nachfolgende Dokumente können Sie vorbereiten und zum Aufnahmegespräch mitnehmen:

  • Geburtsurkunde bzw. Taufschein (vor 1938)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde der letzten Eheschließung
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Scheidungsurteil der letzten Ehe
  • Weitere Urkunden bzw. Nachweis eines akademischen Grades

Diese Dokumente werden für die standesamtliche Abmeldung benötigt.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, sollten die Unterlagen nicht vorhanden sein.

Bitte bringen Sie weiters mit:

  • Versicherungspolizzen, falls vorhanden
  • ein Foto der/des Verstorbenen
    Dieses kann auch in digitaler Form übermittelt werden und wird für Parten, Gedenkbilder usw. benötigt.
  • Bekleidung für die Verstorbene/den Verstorbenen
    Hierbei kann es sich um Tracht, Alltags-, Abend-, bis hin zur – Schlafbekleidung handeln.
    In der Regel wird jene Bekleidung angezogen, welche die/der Verstorbene gerne getragen hat.
    Bitte bringen Sie auch Unterwäsche bzw. bei Bedarf Strümpfe in die Bestattung mit.
    Schuhe werden nicht benötigt.

Bei Bedarf können Sie gerne noch mitbringen:

  • eigene Sprüche, Verse etc. bzw. Vorlagen für Parten
  • Kinderzeichnungen bzw. einen Abschiedsbrief oder letzte Grüße, welche vor der Aufbahrung in den Sarg gelegt werden
  • Adressenliste
    Auf Wunsch übernehmen wir die Beschriftung und den Versand der Parten und/oder Gedenkbilder an Angehörige.

Download: benoetigte-dokumente-im-trauerfall.pdf