Im digitalen Zeitalter werden Hinterbliebene neben allen bisherigen organisatorischen Erfordernissen auch mit der Frage nach Spuren im Internet einer/eines verstorbenen Angehörigen konfrontiert. Diese können beispielsweise E-Mail-Konten, online abgeschlossene Verträge oder Mitgliedschaften, Einkäufe in Webshops, Softwarelizenzen, digitale Medienkonten, Einträge auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Tweeds auf Twitter, Fotos und Videos auf Flickr, YouTube oder eigene Blogs und Websites sein.

Zu klären gilt es dann, welche online-Konten die/der Verstorbene hinterlassen hat, wer Zugriff darauf hat bzw. wo man die Zugangsdaten bekommt und was mit den Inhalten passieren soll. Das alles kann Angehörige nach einem Trauerfall vor zusätzliche Herausforderungen stellen.

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, wichtige Zugangsdaten und Informationen bereits zu Lebzeiten aufzuzeichnen und beispielsweise beim Notar zu hinterlegen. Hierbei können auch Personen, welche nach dem Ableben Einsicht haben sollen, festgelegt werden.

Aber auch wenn eine Person verstirbt, ohne die genannten Informationen und Zugangsdaten zu hinterlassen, gibt es Möglichkeiten den digitalen Nachlass zu regeln.

Die ISPA (Internet Service Providers Austria) hat zu diesem Thema einen ausführlichen Leitfaden herausgegeben, den Sie untenstehend gerne hinunterladen können. Hierbei wird einerseits darauf eingegangen, wie man bestmöglich Vorsorge treffen kann, andererseits werden auch wichtige Schritte für Hinterbliebene beim Vorgehen ohne digital Vorsorge getroffen zu haben, aufgezeigt.

Download: ISPA Leitfaden Digitaler Nachlass

Den digitalen Nachlass einer verstorbenen Person zu regeln kann unter Umständen sehr aufwendig für die Hinterbliebenen sein.

Aus diesem Grund stellt der Wiener Verein, eine Tochtergesellschaft der Wiener Städtischen Versicherung, gemeinsam mit den österreichischen Bestattern, für Hinterbliebene, die den digitalen Nachlass nicht selbst regeln können oder wollen den „Digitalen Nachlass Service“ zur Verfügung.

Auch wir haben diesen neuen Service, mit dem der digitale Nachlass einer/eines Verstorbenen unkompliziert und professionell abgewickelt werden kann, bei uns in der Bestattung aufgenommen und beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen oder Interesse daran haben.

Im ersten Schritt werden die erforderlichen Abmeldungen erfasst und anschließend online durchgeführt. Sie erhalten Ergebnisberichte über den aktuellen Stand und Verlauf der Abmeldungen. Die Anzahl der Abmeldungen ist während der vereinbarten Leistungsdauer (12 oder 36 Monate) unbeschränkt.

Im zweiten Schritt wird, nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens, mit der automatisierten Recherche nach Verträgen und Nutzerkonten bei bis zu 150 führenden Webanbietern begonnen.

Hierbei ist der große Vorteil, dass Zugangsdaten und Passwörter nicht erforderlich sind, da die Informationen direkt durch die Webanbieter erfolgen. Anschließend erfahren die Erben zeitnah, ob beispielsweise Verbindlichkeiten oder Guthaben bei Anbietern bestehen und können sich so vor vermeidbaren Kosten schützen. Bestehende online-Verträge, Nutzungskonten und Mitgliedschaften können in Folge gekündigt, deaktiviert oder auf die Angehörigen übertragen werden. Profile in sozialen Netzwerken, welche meist von großer emotionaler Bedeutung für die Hinterbliebenen sind, können in einen Gedenkzustand geändert oder gelöscht werden.

Alle Recherche- und Abmeldeergebnisse werden laufend aktualisiert und dokumentiert. Diese werden an die Erben übermittelt oder können über einen eigenen passwortgeschützten Kundenlogin beim Portal des Wiener Vereins eingesehen werden. Zusätzlich kann den erbberechtigten Hinterbliebenen auch ein direkter Zugang zum Portal freigeschaltet werden. Diese können dann bequem von zuhause aus die bereits getätigten Abmeldungen und Recherche-Ergebnisse ansehen und auch selbstständig weitere Formalitäten-Erledigungen durchführen.